AGB

One Smart

Star GMBH (OSSN)

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Resselstraße 16, A-2120 Wolkersdorf
Version 1.3

1. Geltungsbereich und

Vertragsgegenstand

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1.1 OSSN stellt seinen Kunden (Unternehmen aller Art, sowie öffentlichen Organisationen und Institutionen) die für den laufenden Betrieb der öffentlichen Kurzrufnummern mit Stern (Bundesgesetzblatt II der Republik Österreich, Verordnung 344) notwendigen Verbindungen zu den Mobilfunknetzbetreibern her und ermöglicht auf Basis der bestehenden Verträge mit den Netzbetreibern und der internationalen OSSN Lizenz die technische Implementation in den IT Systemen. Die öffentliche Kurzrufnummer mit Stern kann vom Kunden selbst gewählt werden, muss aber bei der Telekom-Regulierungsbehörde (RTR) zur Anmeldung gebracht werden und wird dann von dieser dem Kunden per Bescheid zugeteilt.

Das Service der OSSN umfasst auch die Anmeldung der vom Kunden gewählten Kurzrufnummer bei der Regulierungsbehörde nach Bereitstellung der entsprechenden Vollmacht durch den Kunden.
Die Kurzrufnummer mir Stern kann nur mit bestehenden oder neu zu eröffnenden 0800 Nummern verknüpft werden und ist ausschließlich über Mobiltelefone erreichbar.

Das unter der Kurzrufnummer mit Stern erbrachte Service der OSSN umfasst zunächst die Sprachtelefonie, in weiterer Folge SMS, E-Mail und postalische Briefkommunikation.

Diese zusätzlichen Dienste werden von OSSN nach Abschluss der Verträge mit den entsprechenden Leistungsträgern für alle OSSN Kunden freigeschaltet, ohne dass Zusatzkosten zur Verrechnung kommen.

Der zwischen dem Kunden und OSSN geschlossene Vertrag über das von OSSN zu erbringende Service ergibt sich aus dem gültigen Angebot und der offiziellen Anmeldung bzw. Bestellung (vorgedrucktes Bestellformular) zu den nachfolgenden Bedingungen.

1.2 Allfällige Änderungen, Einschränkungen und Erweiterungen bestehender Services werden dem Kunden von OSSN umgehend mitgeteilt.

1.3 OSSN behält es sich vor, Verhaltenskodizes (z.B. Vorschriften oder Empfehlungen insb. von Regulierungsbehörden bezüglich der Verwendung von Kurzrufnummern mit Stern) zu erlassen und nach Kundmachung (schriftlich mit Wirksamkeit innert 4 Wochen nach Zustellung) als Bestandteil des jeweiligen Vertrages zur Anwendung zu bringen. Der kundgemachte Kodex ist für den Kunden rechtlich verbindlich.

1.4 Weiters finden für das Vertragsverhältnis die telekommunikationsrechtlichen Bestimmungen österreichischen und europäischen Rechts in der jeweils geltenden Fassung Anwendung (derzeit insb. Telekommunikationsgesetz 2003 und Verordnung 344 zur Veränderung der KEM-V 2009).

1.5 OSSN darf sich Dritter als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen bedienen. Die vertraglichen Pflichten von OSSN bleiben hiervon unberührt. OSSN ist berechtigt, die den Leistungen zugrundeliegenden technischen Plattformen und Parameter zu ändern oder sich alternativer Erfüllungsgehilfen zu bedienen, sofern sich die Leistungen für den Kunden nicht erheblich verschlechtern bzw. diesem keine zusätzlichen Belastungen über das zumutbare Maß hinaus entstehen.

1.6 Die Entgelte für den Betrieb der 0800 Nummer, die als Basis für die Verwendung der Kurzrufnummer mit Stern gilt, werden vom zuständigen 0800 Betreiber direkt an den Kunden verrechnet und sind nicht Teil der OSSN Abrechnung. Dementsprechend können auch die aus dem Betrieb der 0800 Nummer entstehenden Forderungen der zuständigen Betreiber nicht mit den OSSN Forderungen aufgerechnet werden.

2. Pflichten des Kunden

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2.1 Der Kunde ist in seinem eigenen Interesse angehalten, die Kurzrufnummer mit Stern den potentiellen Anrufern auf Drucksorten und in der Werbung entsprechend zu präsentieren, um das von der Regulierungsbehörde vorgegebene Mindestminutenvolumen für die Nutzung der Kurzrufnummern mit Stern sicherzustellen.

2.2 Der Kunde wird OSSN unverzüglich jede Änderung seiner Anschrift, seiner Firma, seines Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift sowie seiner Rechtsform schriftlich anzeigen. Sollte der Kunde der vorgenannten Obliegenheit nicht nachkommen, ist OSSN berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen gegenüber dem Kunden an der letzten bekannten Anschrift bzw. gemäß den letzten bekannten Unternehmensdaten abzugeben.

3. Sofortige Einstellung

von Leistungen und Diensten

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OSSN ist berechtigt, die OSSN Leistungen und Services ohne vorherige ordentliche oder außerordentliche Kündigung dieses Vertrages ganz oder teilweise einzustellen, wenn:

1. a) der Kunde nach erfolgloser Androhung der Verbindungsunterbrechung oder Abschaltung der Kurzrufnummer mit Stern unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen mit der Zahlung des Entgeltes im Verzug ist,

2. b) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird,

3. c) OSSN den Kunden zur unverzüglichen Entfernung von Störfaktoren auffordert und der Kunde der Aufforderung insbesondere trotz Beeinträchtigung des Netzes oder einer Gefährdung von Personen nicht sofort nachkommt,

4. d) der Kunde gesetzlich verbotene Inhalte anbietet oder anbieten lässt oder ein diesbezüglicher begründeter Verdacht besteht. Dazu zählen insbesondere Inhalte, die gegen das österreichische Strafgesetzbuch, Pornographiegesetz, Verbotsgesetz oder Datenschutzgesetz verstoßen und jede Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit sowie die Verbreitung von Inhalten, die geeignet sind, die sittliche oder gesundheitliche Entwicklung jugendlicher Personen zu gefährden.

5. e) der Kunde gegen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes 2003
(insb. § 107 TKG 2003) und/oder die Verordnung 344 zur Veränderung der KEM-V 2009 verstößt oder ein begründeter Verdacht diesbezüglich besteht.

1. f) eine Verwaltungsbehörde oder die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH die Einstellung der Kurzrufnummern mit Stern empfiehlt oder anordnet.

2. g) der begründete Verdacht vorliegt, dass die mit dem Dienst erbrachten bzw. hinter dem Dienst stehenden Inhalte durch Fraud oder fraudähnliches Verhalten erzeugt wurden bzw. damit in Verbindung stehen oder geeignet sind OSSN oder Dritte zu täuschen oder am Vermögen zu schädigen.

3. h) die zwischen dem Kunden und OSSN vereinbarte Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung gemäß Pkt. 7.9 nicht geleistet wurde.

4. Bereitstellungsfristen,

Leistungsumfang, Entstörung

und Gewährleistung

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4.1 Ein Vertrag, und somit die Pflicht zur Leistungsbereitstellung, kommt durch ein schriftliches OSSN Angebot, die darauf Bezug nehmende Bestellung des Kunden (Bestellformular), sowie die Freischaltung des Dienstes durch OSSN innerhalb von 8 Wochen ab Zustellung eines gültigen Bescheides der Regulierungsbehörde zustande. Dazu ist das Bestellformular vom Kunden firmenmäßig zu unterfertigen.

4.2 Dem Kunden ist bekannt, dass die Leistungen von OSSN nur nach Maßgabe der Bereitstellung und Verfügbarkeit von Übertragungswegen und Vermittlungssystemen durch die Teilnehmernetzbetreiber (Mobilfunknetzbetreiber und Netzbetreiber für die im Hintergrund laufende und vom Kunden definierte 0800 Nummer) erbracht werden können. Die Qualität der Leistung bemisst sich an Hand der ITU Standards. Durch technische Gegebenheiten der Telekommunikationsnetze kann jedoch der Übertragungsweg bzw. die Erreichbarkeit der Kurzrufnummer mit Stern eingeschränkt sein. Daraus folgt, dass OSSN nur Gewähr für die Bereitstellung und Einrichtung der Nummern, die für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich sind, übernimmt. Nachdem die Herstellung der Verbindung nicht der Kontrolle der OSSN unterliegt, schuldet OSSN im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten lediglich eine ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Soweit es zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten in den Netzen der Betreiber kommt und dadurch Störungen des Netzes auftreten können, ist dadurch in der Regel auch eine Leistungseinschränkung der Kurzrufnummer mit Stern verbunden.
OSSN wird dem Kunden vorhersehbare Unterbrechungen entsprechend den Informationen der Netzbetreiber rechtzeitig mitteilen.

4.3 Bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden gegenüber OSSN ist der Kunde auf die Gewährleistungsbehelfe der Verbesserung sowie Nachtrag des Fehlenden beschränkt. Alle übrigen Gewährleistungsbehelfe sind ausgeschlossen.

4.4 Der Kunde hat Störungen seiner Kurzrufnummer mit Stern unverzüglich der zuständigen Störungsstelle der OSSN (unter der Telefonnummer +43/810 95 96 96) anzuzeigen. OSSN oder ihre Erfüllungsgehilfen werden die Störung im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten ohne schuldhafte Verzögerung und nach Maßgabe der Möglichkeiten der betroffenen Netzbetreiber beseitigen.

5. Haftung

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5.1 OSSN haftet für sich und ihre Erfüllungsgehilfen für Schäden im Rahmen der von OSSN zu erbringenden Leistung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen und für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen. Der Ersatz für jedes schadensverursachende Ereignis gegenüber dem einzelnen Geschädigten ist mit Euro 3.500,- gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten mit Euro 35.000,- beschränkt. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, so verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten anteilsmäßig. OSSN haftet jedoch keinesfalls für Schäden oder sonstige Ansprüche, die aus Gründen des Punktes 3. und 4.2 herrühren.

5.2 Der Kunde ist für den Inhalt seiner, über die Kurzrufnummer mit Stern zur Verfügung gestellten Informationen, deren Bewerbung und für alle damit verbundenen und erbrachten Services ausschließlich alleine verantwortlich und wird OSSN, falls diese von Dritten wegen der vom Kunden erbrachten Services und erteilten Informationen in Anspruch genommen wird, vollkommen schad- und klaglos halten. Dies gilt insbesondere auch in Fällen, in denen der Betrieb der Kurzrufnummer mit Stern auf Grund behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen wegen der vom Kunden erbrachten Services und Informationen (einschließlich deren Bewerbung) dauernd bzw. vorübergehend eingestellt, unterbrochen oder untersagt wird.

5.3 OSSN übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eine allenfalls erforderliche, aber nicht erteilte behördliche Bewilligung, Genehmigung oder Zustimmung von Dritten entstehen.

5.4 Bei Änderungen, Einschränkungen oder Erweiterungen der OSSN Leistungen und Services stehen dem Kunden keinerlei Ersatzansprüche zu.

5.5 Für Entgeltforderungen der 0800 Betreiber, die durch die Inanspruchnahme der vom Kunden erbrachten Services und/oder Informations- und Mehrwertdiensten durch Endkunden (Anrufer, Nutzer) entstanden sind, haftet ausschließlich der Kunde, auch wenn diese Entgeltforderungen beim Endkunden (Anrufer, Nutzer) nicht einbringlich sind oder von dritter Seite nicht beglichen werden. Die Parteien (OSSN und der Kunde) sind sich somit einig, dass aus diesem Titel auch trotz der verbundenen Kurzrufnummer mit Stern vom Kunden keinerlei Ersatzansprüche gegenüber OSSN abgeleitet werden können.

6. Vertragsdauer und Kündigung

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6.1. Der Vertrag ist, falls im Einzelnen nicht etwas anderes vereinbart wird, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von jeder der Vertragsparteien unter Einhaltung einer zwölfmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden.
Das Vertragsjahr beginnt mit Anfang des Monats, in dem der Betrieb der Kurzrufnummer mit Stern aufgenommen wird und eine entsprechende Verrechnung des Entgeltes durch OSSN erfolgt und endet 24 Monate später, jeweils am Monatsende.
Die Vereinbarung eines beiderseitigen Kündigungsverzichtes über einen längeren Zeitraum als ein Jahr ist zulässig.

6.2. Eine außerordentliche Kündigung des Vertrages aus einem wichtigen Grund mit sofortiger Wirkung ist zulässig. Auf Seiten OSSN stellen insbesondere die in Pkt. 3 angeführten Fälle solche wichtigen Gründe dar. Im Falle einer begründeten außerordentlichen Kündigung durch OSSN ist OSSN berechtigt, die vom Kunden verwendete Kurzrufnummer mit Stern auf seine Kosten unverzüglich und ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch bei den Netzbetreibern zu löschen; dem Kunden stehen in diesem Fall keinerlei Ansprüche, insbesondere keine Schadenersatzansprüche zu. Der Kunde hat in jedem Fall der Vertragsbeendigung OSSN so zu stellen, als wäre der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt bzw. gekündigt worden.

Für den Fall, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Konditionen (insb. Vereinbarungen mit den kooperierenden Netzbetreibern) derart zum Nachteil der OSSN verändern, dass ein wirtschaftliches Anbieten der vertragsgegenständlichen Leistungen nicht mehr möglich ist (insbesondere Verschlechterung der Gewinnsituation von OSSN gegenüber der Gewinnsituation zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses), wird OSSN berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen aufzukündigen.

7. Entgelte, Zahlungsbedingungen

und Vertragsänderungen

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7.1 Die Höhe der Entgelte richtet sich nach dem vertraglich zugrunde liegenden Angebot bzw. nach der zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste der OSSN, die die vom Kunden wählbaren, unterschiedlichen Produktkategorien enthält. Die angegebenen Preise sind in Euro und soweit nichts Gegenteiliges erwähnt ist, exklusive Umsatzsteuer angeführt.

OSSN sichert grundsätzlich für die gesamte Laufzeit des Vertrages die angebotenen und vereinbarten Entgelte. Diese Entgelte umfassen die gesamte von OSSN zu erbringende Leistung.

OSSN ist berechtigt die Entgelte/den Vertrag zu ändern; Alle mit dem Kunden vereinbarten Entgelte sind nach dem VPI 2020, wie von Statistik Austria veröffentlicht (bzw. ein allfälliger Nachfolgeindex), wertgesichert. Im Falle einer Indexsteigerung ist OSSN daher berechtigt, alle Entgelte in jenem Verhältnis anzupassen, in dem sich der Wert des VPI für den Monat März des laufenden Kalenderjahrs gegenüber dem letzten VPI Wert, anhand dem eine Wertanpassung berechnet wurde (längstens aber rückwirkend auf den Vertragsbeginn) geändert hat. Indexanpassungen der Entgelte berechtigten den Kunden nicht zur außerordentlichen Kündigung.

7.2 OSSN verrechnet seine Leistung in fixen monatlichen Entgelten, ab dem Monat, in dem die Kurzrufnummer mit Stern in den Netzen verfügbar und verwendbar ist. Eine halbjährliche oder jährliche Abrechnung der monatlichen Entgelte, jeweils im Voraus, kann vereinbart werden.

OSSN wird dem Kunden jeweils zu Beginn eines Kalendermonats eine Rechnung übermitteln, mit welcher die fixen Entgelte für den vergangenen Monat verrechnet werden.

7.3 Alle Rechnungsbeträge sind binnen 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung abzugs- und spesenfrei zur Zahlung fällig. Für die rechtzeitige Zahlung ist der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem in der Rechnung angeführten Konto der OSSN maßgebend. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 2 % für jedes angefangene Monat des Zahlungsverzuges sowie alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung von Ansprüchen der OSSN notwendigen auflaufenden Kosten, Spesen und Barauslagen zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt OSSN ausdrücklich vorbehalten.

OSSN behält es sich vor, Rechnungen in elektronischer Form (e-mail) unter Verwendung der digitalen Signatur an den Kunden zu versenden. Macht OSSN von diesem Recht Gebrauch, wird sie dies dem Kunden zuvor rechtzeitig anzeigen. Sobald von diesem Recht der elektronischen Rechnungsversendung durch OSSN Gebrauch gemacht wird, erfolgt keine weitere Zustellung von Rechnungen am Postwege. OSSN ist jederzeit (nach vorheriger rechtzeitiger Anzeige) berechtigt, Rechnungen wieder am Postwege zu versenden und den elektronischen Rechnungsversand einzustellen.

7.4 Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Forderungen sind vom Kunden schriftlich eingeschrieben innerhalb eines Monats ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt.

7.5 Der Kunde wird OSSN in jedem Falle von Unstimmigkeiten, Widersprüchen udgl. im Zusammenhang mit der Abrechnung unterstützen und verpflichtet sich, alle für die Überprüfung und Bearbeitung notwendigen Aufzeichnungen zu führen und diese OSSN nach entsprechender Anfrage ohne Verzug zur Verfügung zu stellen.

7.6 OSSN kann nach billigem Ermessen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. OSSN hat dies dem Kunden bei Vertragsabschluss mitzuteilen. Wird dies vom Kunden abgelehnt, ist OSSN von der Leistungserbringung befreit.

8. Geheimhaltung und Datenschutz

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Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Abschlusses und der Durchführung dieses Vertrages zugänglichen Daten und insbesondere die kommerziellen Bedingungen dieses Vertrages geheim zu halten, sofern dies mit zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vereinbar ist. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben des TKG sowie des DSG 2000 samt den dazugehörigen Verordnungen sind einzuhalten.

OSSN wird folgende personenbezogenen Daten für Abrechnungszwecke gemäß den §§ 96, 97 und 99 TKG 2003 (in der geltenden Fassung) ermitteln: Stammdaten gemäß § 92 Abs. 3 Z. 3 TKG 2003 (das sind Familienname, Vorname, akademischer Grad, Firmenname, Firmenbuchnummer, Adresse, E-mail-Adresse, Fax- u. Telefonnummer, Teilnehmernummer, Bankverbindung, Bankleitzahl, Bankkontonummer). Stammdaten werden spätestens nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden gelöscht, es sei denn, diese Daten werden danach zur Verrechnung oder Eintreibung von Entgelten, zur Bearbeitung von Beschwerden oder zur Erfüllung von gesetzlichen Verpflichtungen von OSSN noch benötigt. OSSN ergreift alle technisch und wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten gegen unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Soweit OSSN gemäß gesetzlichen Bestimmungen zur Weitergabe von Daten verpflichtet ist, wird OSSN dieser gesetzlichen Verpflichtung jedoch nachkommen. Insbesondere ist OSSN berechtigt die Identität des Kunden, sowie die Art der von ihm angebotenen Informationen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation bekannt zu geben. Bei Verdacht des Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz oder anderen österreichischen bzw. internationalen Rechtsvorschriften oder auf Grund vertraglicher Verpflichtung, ist OSSN zur Herausgabe der Stammdaten des Kunden auch gegenüber Dritten befugt.

9. Allgemeines

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9.1 Auf den Vertrag ist österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag einschließlich Streitigkeiten hinsichtlich seiner Gültigkeit ist das jeweils im 1. Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

9.2 OSSN ist berechtigt, den Vertrag an ein mit ihr verbundenes Unternehmen zu übertragen.

9.3 Es besteht eine einheitliche europäische Notrufnummer 112.

9.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis. E-Mail erfüllt nicht das Schriftformerfordernis mit Ausnahme des Punktes 4.1

9.5 OSSN ist berechtigt, diese AGB abzuändern. Der Umstand, dass eine nicht ausschließlich begünstigende Änderung eintritt, wird dem Diensteanbieter ein Monat vor Änderung in geeigneter Weise kundgemacht. Nicht ausschließlich begünstigende Änderungen der AGB berechtigen den Diensteanbieter zur kostenlosen Kündigung (ab Mitteilung der nicht ausschließlich begünstigenden Änderung) bis zum In-Kraft-Treten der geänderten AGB.

9.6 Die Ungültigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit von einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages führt nicht zur Ungültigkeit oder Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, unverzüglich bei der Schaffung einer rechtswirksamen Regelung mitzuwirken, die dem Zweck und der wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Regelung entspricht oder möglichst nahe kommt.

9.7 Mit Anmeldung bzw. Auftragserteilung (insb. Bestellformular) durch den Kunden gelten diese AGB und allfällig vereinbarte oder gemäß Punkt 1.3 erlassene/kundgemachte Verhaltenskodizes als angenommen. Der Kunde stimmt der Aufnahme in die Referenzkundenliste der OSSN zu. Eine allfällig erforderliche Vergebührung des Vertrages trägt der Kunde.